AGB

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AGB

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten zwischen IT Dienstleistungen - A. Herbert, Marburg – nachstehend ITD-AH genannt – und ihren Auftraggebern für alle Aufträge. IT-Dienstleistungen (Web-Entwicklung, Beratung und Erstellung von Corporate Identity), Handel mit Computer Hard- und Software, Reparatur.

 

§ 2 Gegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung Unternehmensberatung, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch ITD-AH im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl der dienstleistenden Mitarbeiter bleibt ITD-AH vorbehalten. ITD-AH darf sich auch freier Mitarbeiter und Subunternehmer bedienen.

 

§ 3 Leistungsumfang und Vergütung

  1. Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. ITD-AH wird nur auf Basis eines von ITD-AH schriftlich bestätigten Auftrages oder eines abgeschlossenen Vertrages tätig, in denen die zu erbringenden Leistungen definiert sind. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
    1. Der Auftraggeber erstattet ITD-AH die Auslagen für folgenden Aufwand:
      1. Kosten für Inserate (bei Sammelinserate: anteilige Kosten);
      2. Kosten für Unternehmenspläne DIN A4 in einer Auflage von 6 Stück;
      3. Fahrtkosten bei Benutzung eines KFZ (pro Kilometer 0,50 €);
      4. Portokosten;
      5. Fotokopien ( A4 0,20 € ; A3 0,40 € in Farbe A4 1 € ; A3 2,60 €);
      6. Sonstige Kosten Großkopien, Lichtpausen, Fotos etc zum genauen Nachweis.
  2. Für die Dienstleistungen werden folgende Verrechnungssätze vereinbart; Für den die Tätigkeiten und Dienstleistungen gilt als Vereinbart, 69,80 € je Stunde, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders im Auftrag angegeben. Alle Anfallenden Tätigkeiten werden in einer Zeiterfassung aufgeführt. Mit Erstellen der prüfbaren Abrechnung wird der Anspruch fällig. Unverbrauchte Vorschüsse und Abschlagszahlungen sind spätestens bis Ende des Projektentwicklervertrages an den Auftraggeber zurückzuzahlen. Der Auftraggeber Zahlt ITD-AH einen Auslagevorschuss wie im Auftrag angegeben bei Abschluss dieser Vereinbarung. Im Übrigen hat Auftragnehmer bei Ende des Vertrages über die Auslagen eine Prüfbare Abrechnung vorzulegen und dem Auftraggeber den Einblick in die Nachweisunterlagen zu gestatten; auf Verlangen des Auftraggebers sind ihm Kosten Fotokopien von den Nachweisunterlagen auszuhändigen. Mit Erstellen der prüfbaren Abrechnung wird der Anspruch auf die restlichen Auslagen fällig. Unverbrauchte Vorschüsse und Abschlagszahlungen sind spätestens bis Ende des Projektentwicklervertrages an den Auftraggeber zurückzuzahlen.
  3. Im Rahmen der Dienstleistung erbringt ITD-AH wie Auftrag angegeben.

 


§ 4 Verschwiegenheitspflicht

ITD-AH ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und auf Wunsch von ihren Angestellten, freien Mitarbeitern oder Subunternehmen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Das gleiche soll für den Auftraggeber gelten.

 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten von ITD-AH zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u. a., dass der Auftraggeber
    1. Arbeitsräume für Mitarbeiter von ITD-AH einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt
    2. eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern von ITD-AH während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind
    3. den Mitarbeitern von ITD-AH jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt
    4. im Falle von Programmierarbeiten Rechnerzeiten (incl. Operating), Testdaten und Datenerfassungskapazitäten rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.
    5. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von ITD-AH gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Programme, Berechnungen, Gutachten und sonstigen Unterlagen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Urheber- und sonstige Schutzrechte an den genannten Gegenständen verbleiben bei ITD-AH.

 

§ 6 Gewährleistungsansprüche

ITD-AH leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, längstens zwei Jahre, Gewähr dafür, dass die Werk- oder Dienstleistung den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Nach Ablauf dieser Frist sind etwaige Ansprüche wegen einer Mangelhaftigkeit der Werk- oder Dienstleistung ausgeschlossen.

 

§ 7 Haftung und Schadensersatz

ITD-AH schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

Eine etwaige Haftung für Vertragspflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren und nicht vom Auftraggeber beherrschenden Schadens beschränkt.

Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt auf den Gesamtbetrag der vereinbarten Vergütung, höchstens jedoch 5.000,00 € (in Worten: fünftausend Euro).

Eine weitergehende Haftung oder eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

 

Die Haftungsbeschränkung vorgenannter Ausführungen gilt auch für die Pflichtverletzungen der Erfüllungshilfen von ITD-AH.

§ 8 Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen berechtigen ITD-AH, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

§ 9 Annahmeverzug

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach § 5 Abs. 1 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so kann ITD-AH für infolgedessen nicht geleistete Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen. Unberührt bleiben die Ansprüche von ITD-AH auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.

 

§ 10 Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er kann jedoch schon vorher schriftlich mit einer Frist von 8 Wochen gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung von ITD-AH wie folgt:

Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste der ITD-AH ist die volle Vergütung zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit, als der ITD-AH dadurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat oder vorsätzlich zu erzielen unterlassen hat.

§ 11 Treuepflichten

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Urherberechte von ITD-AH anzuerkennen. Die gewonnenen Kenntnisse und dergleichen stehen als Urherber ITD-AH zu. Der Auftraggeber darf die Ihm überlassenen Unterlagen und dergleichen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von ITD-AH weitergeben oder anderweitig nutzen.

§ 12 Honorare, Nebenkosten, Rechnungsstellung

  1. Das Entgelt für die Dienste von ITD-AH bzw. ihrer Mitarbeiter ist nach den von ITD-AH und ihren Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten einschließlich Reisezeiten zu berechnen (Zeithonorare), soweit in besonderen Fällen nichts Abweichendes bestimmt wird.
  2. Die Höhe der Honorarsätze basiert auf dem bei Auftragserteilung gültigen Honorarverzeichnis von ITD-AH, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
  3. ITD-AH ist berechtigt, monatliche oder wöchentliche Teilrechnungen zu stellen.
  4. Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z. B. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten usw.) verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  5. ITD-AH ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.


§ 13 Fälligkeiten, Sicherungswerte

Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug des Auftraggebers ist ITD-AH gem. §§ 284, 288 BGB berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Dies gilt ungeachtet der Geltungsmachung weiteren Schadens. ITD-AH hat an vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und an sonstigen Unterlagen, die bei der Durchführung des Auftrages entstehen, ein Zurückbehaltungsrecht. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Auftraggebers mit Forderungen von ITD-AH ist möglich, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers wegen Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen sind ausgeschlossen.

 

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Marburg. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

 

§ 15 Teilnichtigkeit

Sollten Teile dieser Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl fort. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.

§ 16 Schriftformklausel

Mündliche abreden bestehen nicht. Ergänzungen und/oder Änderungen auch dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.

 

35039 Marburg, den 15.07.2010

 

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